Übertritt Klasse 4 zu 5

Übertritt Klasse 4 zu 5

    • Die Grundschule endet - wie geht es weiter?

    • Nach der 4. Klasse der Grundschule können die Schüler in Thüringen entweder auf die Regelschule, auf die Gemeinschaftsschule oder das Gymnasium gehen.

       

      Die Anmeldung für alle weiterführenden Schularten erfolgt in der Woche vom 3. bis 8. März 2025.

       

       

    • Regelschule / Gemeinschaftsschule

    • Die meisten Kinder besuchen nach dem Übertritt in Thüringen die Regelschule, um sich dort auf ihre Berufsausbildung vorzubereiten. Um nach der Grundschule auf die Regelschule zu wechseln ist kein Antrag nötig.

       

       

  • Voraussetzung für den Übertritt an das Gymnasium

    Damit Ihr Kind nach der Grundschule das Gymnasium mit dem Ziel einer Studienvorbereitung besuchen kann, muss es in Thüringen folgende Anforderungen erfüllen:
      • Zensuren des Halbjahreszeugnisses
      • Im Halbjahreszeugnis von Klasse 4
        der Grundschule müssen die Noten
        für die Fächer Deutsch, Mathematik,
        Heimat- und Sachkunde jeweils mit
        der Note „gut“ oder besser bewertet
        sein. Erfüllt Ihr Kind diese Notenvor-
        aussetzungen, können Sie es mit dem
        Halbjahreszeugnis am Gymnasium
        anmelden.

        Falls die Noten das „gut“ knapp ver-
        fehlt haben, dann bleibt noch die
        Schullaufbahnempfehlung.



      • Schullaufbahnempfehlung
      • Falls die Noten Ihres Kindes nicht
        „gut“ oder besser sind, kann die
        Klassenkonferenz eine Schullauf-
        bahnempfehlung für den Übertritt
        auf das Gymnasium beschließen.
        Die Voraussetzung hierfür liegt vor,
        wenn die gezeigten Leistungen,
        das Leistungsvermögen sowie die
        Leistungsbereitschaft des Kindes
        das erfolgreiche Bewältigen dieses
        Bildungsganges vermuten lassen.



      • Probeunterricht
      • Wurden im Halbjahreszeugnis alle drei
        genannten Fächer mit Note „befriedigend“
        oder schlechter bewertet, wird keine Schul-
        laufbahnempfehlung ausgestellt. In diesem
        Fall können Sie Ihr Kind zum Probeunterricht
        anmelden, der an einem Gymnasium statt-
        findet. Diese Anmeldung ist bis spätestens
        11.02.2025 schriftlich an Frau Schwarz
        (Beratungslehrerin des Jahrgangs 3/4),
        über das Sekretariat, zu richten.



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